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Die Kapitallebensversicherung

Die bisher bekannteste Form der Lebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung. Sie sichert die Hinterbliebenen ab und sorgt gleichzeitig für den Ruhestand vor: Stirbt der Versicherte vor Ablauf des Vertrages, erhalten die Hinterbliebenen die garantierte Versicherungssumme zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile. Erlebt der Versicherte den vereinbarten Zeitpunkt, bekommt er selbst den Betrag auf sein Konto überwiesen. Je nach Vertrag besteht die Möglichkeit so genannter: Dann erhält der Versicherte das Vorsorgekapital schrittweise zu vorher vereinbarten Terminen. Die Höhe des Todesfallschutzes ändert sich bis zum Vertragsablauf nicht.

 

Steuerliche Behandlung

Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung empfiehlt es sich darauf zu achten, dass deren Erträge im Erlebensfall zur Hälfte steuerfrei ausgezahlt werden können. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Der Versicherungsvertrag muss über mindestens zwölf Jahre laufen und das Kapital darf erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Kapitalzahlungen im Todesfall unterliegen nicht der Einkommenssteuer.

Ein persönliches Beratungsgespräch ist sinnvoll, weil einige Varianten der Lebensversicherung in Deutschland bisher wenig bekannt sind.