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Private Rentenversicherung:

 
Form der Lebensversicherung mit dem hauptsächlichen Zweck einer Altersvorsorge. Die Leistung besteht in der Regel in einer Leibrente, die bis zum Tod des Versicherten gezahlt wird, wobei ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden kann. Es können gleichbleibende, fallende oder steigende Rentenzahlungen vereinbart werden. Die häufigste Form der Rentenversicherung ist die aufgeschobene Leibrente gegen laufende Beitragszahlung (seltener gegen Einmalbeitrag). Um für den Fall der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, bieten die Versicherungsunternehmen Berufs- und Pflegerenten an.