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Unfallversicherung

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden sowie Wundinfektionen, wenn der Ansteckungsstoff durch einen Unfall in den Körper gelangt. Selbsttötung und Selbstverstümmelung sind keine Unfälle, da die Unfreiwilligkeit fehlt. Die Unfallversicherung gehört systematisch zur Personenversicherung und zur Summenversicherung (mit Ausnahme einiger Leistungsarten). Zur Absicherung des Unfallrisikos gibt es verschiedene Formen der Unfallversicherung.