StartseiteSitemapImpressum
 
 
Navi oben
Wir über uns
Personenversicherungen
Gewerbe / Firmen
Bausparen
Geldanlagen
Finanzierungen
Kontakt
       
 

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen nach Eintritt des Rechtsschutzfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten sorgt und die hierbei entstehenden Kosten trägt. Sie erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die entstehen durch:

 - die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs

- die Verteidigung gegenüber einem Anspruch, der von einem Dritten erhoben wird

- Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Rechtsverfolgungskosten, die im Rechtsschutzfall entstehen können: Rechtsanwaltsgebühren, Steuerberaterkosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten, Vollstreckungskosten, Korrespondenzanwaltsgebühren, gegnerische Nebenklagekosten, Gutachterkosten, Übersetzungskosten, Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtstermin oder das Stellen einer Strafkaution. Die Rechtsschutzversicherung bietet verschiedene Vertragsarten, die jeweils bestimmte Rechtsgebiete absichern.