Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadensversicherung, bei der das Versicherungsunternehmen nach Eintritt des Rechtsschutzfalls für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten sorgt und die hierbei entstehenden Kosten trägt. Sie erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gerichtliche und außergerichtliche Kosten, die entstehen durch:
- die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs
- die Verteidigung gegenüber einem Anspruch, der von einem Dritten erhoben wird
- Kosten einer mit dem Versicherungsfall zusammenhängenden Strafverteidigung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Rechtsverfolgungskosten, die im Rechtsschutzfall entstehen können: Rechtsanwaltsgebühren, Steuerberaterkosten, Gerichtskosten, Zeugengelder, Sachverständigenkosten, Vollstreckungskosten, Korrespondenzanwaltsgebühren, gegnerische Nebenklagekosten, Gutachterkosten, Übersetzungskosten, Reisekosten zu einem ausländischen Gerichtstermin oder das Stellen einer Strafkaution. Die Rechtsschutzversicherung bietet verschiedene Vertragsarten, die jeweils bestimmte Rechtsgebiete absichern. |