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Berufsunfähigkeit

Der gewohnte persönliche Lebensstandard hängt in sehr starkem Maße von der eigenen Gesundheit und der durch die eigene Arbeitskraft erzielten Einkünfte ab. Der Verlust der  Arbeitskraft durch eine plötzliche Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führt in der Regel zu gravierenden finanziellen Einschnitten.

Laufende Verpflichtungen für Immobilienfinanzierungen, Miete oder Darlehensraten, können dadurch ebenso unmöglich werden, wie persönliche Pläne des Vermögensaufbaus, der eigenen Altersvorsorge, der Ausbildung der Kinder, Urlaubsträume....

Neue Kosten für medizinische Behandlungen, Umbaumaßnahmen an Haus oder Wohnung kommen oftmals noch dazu.

Aktuell wird in Deutschland etwa jeder vierte Berufstätige vor Eintritt ins Rentenalter berufs- oder erwerbsunfähig. Dieses Risiko wird leider von sehr vielen unterschätzt und meist nur in Verbindung mit einem Unfall gesehen. Tatsächlich  aber haben in über 90 % aller Fälle Krankheiten eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zur Folge.

Die Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gekürzt und haben zu erheblichen Verschlechterungen aller Versicherten geführt. Für alle nach 1960 geborenen Personen gibt es seit der Rentenreform aus dem Jahre 2001 bei Berufsunfähigkeit keinerlei Leistungen mehr. Die erreichte Ausbildung, der konkret ausgeübte Beruf oder die eingenommene soziale Stellung spielen keinerlei Rolle mehr.  Einem Ingenieur könnte also z. B. zugemutet werden, als Nachtwächter zu arbeiten und selbst dann müsste er sich noch um einen solchen Job kümmern und diesen auch finden.  

Wer zukünftig keine 3 Stunden am Tag mehr irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann , in diesem Fall liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor, erhält die volle Erwerbsminderungsrente  in Höhe von ca. 34% des letzten Bruttoeinkommens. Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 17% des letzten Bruttoeinkommens. Wer noch mehr als 6 Stunden in irgendeiner Form arbeiten kann erhält keinerlei Leistungen. 

Nur für Personen, die vor 1961 geboren sind gibt es im Rahmen einer Übergangsregelung noch die alten Berufsunfähigkeitsrenten, die allerdings in der Leistungshöhe um etwa ein Viertel gekürzt wurden.

 

Wer braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung?  

Alle  berufstätige Personen, aber auch Schüler, Lehrlinge, Studenten und Hausfrauen sollten sich gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit versichern. Nur dadurch kann nachhaltig eine Einkommenssicherheit in der individuell benötigten Höhe erreicht werden.

Der Abschluss eines solchen Vertrages sollte möglichst in jungen Jahren erfolgen, wenn  man selbst noch vollständig gesund ist. Oftmals können schon kleinere gesundheitliche Probleme zu  Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Andererseits steigt mit zunehmendem Alter nicht nur das Risiko sondern auch der Beitrag  bei Vertragsabschluss erheblich an.

 Das individuelle Risiko berufsunfähig zu werden hängt natürlich stark von der konkreten Tätigkeit ab. Deshalb zahlen Berufstätige mit schwerer körperlicher Arbeit mehr für den gleichen Versicherungsschutz, als kaufmännisch tätige Personen.

  

Welche Leistungen werden erbracht?  

Private Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine monatliche Rente, wenn entsprechend der Bedingungen die versicherte Person infolge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall bzw. Pflegebedarf nicht mehr in der Lage ist, im zuletzt ausgeübten Beruf tätig zu sein. 

Höhe und Zahlungsdauer einer solchen Rente können individuell gewählt werden. Im Idealfall sollte das eigene Nettoeinkommen über einen möglichst langen Zeitraum (65.Lebensjahr) abgesichert werden und die Rentenhöhe einer späteren Einkommensentwicklung  bzw. geänderter persönlicher Umstände (Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung, Heirat, Geburt eines Kindes, Kreditaufnahme etc.) ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können. 

Die genauen Definitionen und Bedingungen sind allerdings zwischen den Gesellschaften und den angebotenen Tarifen sehr unterschiedlich.  In der Regel wird ab einer Einschränkung von 50% die versicherte Rente gezahlt.

Anders als bei vielen anderen Versicherungsarten sollte man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in erster Linie auf die Bedingungen und erst dann auf den Preis achten. Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was der Vertrag tatsächlich wert ist. Keine Gesellschaft zahlt  gerne hohe Renten über einen langen Zeitraum, deshalb sollten faire und  verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen die so genannten "Hintertüren" verschlossen halten.

 

Folgende Kriterien sollten u. a. in einem guten Vertrag erfüllt sein: 

-    Verzicht auf die abstrakte Verweisung in einen anderen möglichen Beruf oder auf eine andere Tätigkeit

-     Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, wenn diese nach Einschätzung eines Arztes voraussichtlich 6 Monate   andauern wird

-    rückwirkende Leistung von Beginn an, wenn eine Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate andauert ohne vorherige Prognose eines Arztes

-     rückwirkende Leistung bis zu mindestens 3 Jahren  bei einer verspäteten Meldung der eingetretenen Berufsunfähigkeit an die Versicherungsgesellschaft

-     keine Nachmeldepflicht bei einem Wechsel in einen gefährlicheren Beruf

-      keine Arztanordnungsklausel

-      Optionen auf Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne spätere Gesundheitsprüfung

-      Fortbestehen des Versicherungsschutzes bei zeitweiligem Ausscheiden aus dem Berufsleben (Elternzeit, Arbeitslosigkeit etc.)

-      weltweiter Geltungsbereich

  

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung ist als separater Vertrag oder in Kombination mit einer Lebens- bzw. Rentenversicherung möglich. Besteht die Absicherung als Zusatz in einem Vertrag, so entfallen bei eingetretener Berufsunfähigkeit zusätzlich zur Rentenzahlung noch die Beiträge für die Lebens- bzw. Rentenversicherung. Diese Verträge bleiben trotzdem in vollem Umfang bestehen und werden bis zum vorgesehenen Ablauf durch die entsprechende Versicherungsgesellschaft finanziert.

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