Aufgeschobene Rentenversicherung Die private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag mit dem Ziel, auch im Rentenalter den heutigen Lebensstandard zu halten.
Jeder kann sie abschließen, denn es gibt (im Gegensatz zur Lebensversicherung) keine Gesundheitsprüfung. Der Sparanteil der Beiträge wird im Deckungsstock der Versicherung angelegt (hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere, maximal 35% in Aktien). Bei Vertragsablauf kann der Kunde zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente wählen. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Beitrag, der Beitragszahlungsdauer, der erzielten Rendite, dem Rentenbeginnalter, dem Geschlecht, der statistischen Lebenserwartung sowie der vereinbarten Rentengarantiezeit. Für die versicherte Person wird die Rente lebenslang bezahlt. Es ist jedoch sinnvoll eine möglichst lange Rentengarantiezeit zu vereinbaren; denn sollte die versicherte Person kurz nach Rentenbeginn versterben, wird die Rente so lange an die Erben weitergezahlt, bis die Rentengarantiezeit erfüllt ist. Bei Tod vor Rentenbeginn werden in der Regel, die bis dahin eingezahlten Beiträge (plus Überschüsse) an die Erben gezahlt. |