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Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung

Auch hier gibt es keine Gesundheitsprüfung. Die Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) ist eine Mischung aus Versicherungspolice und Fondsanlage. Die Versicherung legt den Sparanteil der Beiträge in Fonds an. Der Kunde kann zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds wählen. Einige Gesellschaften bieten Garantiefonds an, die das Verlustrisiko minimieren. Aber: diese Garantien kosten in der Regel auch Rendite.

Aktienfonds haben hohe Ertragschancen, aber auch hohe Verlustrisiken (eignen sich also nur für den risikobewussten, langfristigen Anleger). Bei Renten- und Immobilienfonds sind die Ertragschancen und die Verlustrisiken in der Regel geringer.
Wie bei der klassischen Rentenversicherung kann der Kunde zum Vertragsende zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rentenzahlung (idealerweise mit einer langen Rentengarantiezeit) wählen. Bei einigen Gesellschaften ist auch der Übertrag der Fondsanteile in das Depot der Hausbank möglich. Eine vorzeitige Verfügung über Teile des Fondsguthabens ist in den meisten Tarifen möglich.

Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Wert der Fondsanteile zum Vertragsende, dem vereinbarten Rentenfaktor, dem Geschlecht sowie der statistischen Lebenserwartung. Empfehlenswert sind Verträge, bei denen im Todesfall vor Rentenbeginn nicht nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet werden, sondern (falls höher) das Fondsguthaben an die Erben ausgezahlt wird. Sollte die Versicherung während der Vertragslaufzeit Konkurs anmelden müssen, fällt das Fondsguthaben nicht in die Konkursmasse, sondern steht dem Versicherungsnehmer als Sondervermögen zu.