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Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und freiberuflich Tätige können bei der Krankheitskostenabsicherung zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung wählen. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich nach der Höhe der Einkünfte (allerdings gibt es einen Mindestbeitrag, der sich nach einem fiktiven Mindesteinkommen richtet). In der privaten Krankenversicherung ist das Eintrittsalter, Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang ausschlaggebend für den zu entrichtenden Beitrag. Da es keinen Arbeitgeberzuschuss gibt, sind die Beiträge zu 100% vom Versicherten selbst zu tragen. Dafür bieten die Gesellschaften zur Regulierung der Beitragshöhe Einsteigertarife (reduzierte Leistungen) sowie Tarife mit Selbstbeteiligungen an. Die Leistungen in der PKV können eventuell schlechter sein als in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Jeder Selbstständige und Freiberufler sollte sich auch Gedanken über die Absicherung der Einkünfte im Falle einer Krankheit machen. Eine Absicherung ist ab dem 3. Krankheitstag möglich. Je früher die Krankentagegeldzahlung beginnen soll, desto höher ist der dafür zu entrichtende Beitrag.

Wichtig ist es, die Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgemäss zu beantworten, da der Versicherungsschutz sonst gefährdet ist.