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Beihilfeberechtigte Beamte

Beamte und deren Angehörige haben unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch in unterschiedlicher Höhe auf die sogenannte Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Status des Beamten und liegt im aktiven Dienst zwischen 50 % und 70 % (mind. 2 Kinder) sowie als Pensionär bei 70 %. Beihilfeberechtigte Ehepartner bekommen 70 % sowie Kinder 80 % Beihilfe. (entspricht den Sätzen der  Bundesbeihilfe, kann in einigen Bundesländern davon abweichen) Die sich daraus ergebende Differenz wird in der Regel durch eine private Krankheitskostenvollversicherung mit dem entsprechenden Prozentsatz abgedeckt. Eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch möglich. Da dabei aber der Bruttoverdienst zur Beitragsberechnung herangezogen wird und es in der Regel keinen Zuschuß zum Beitrag durch den Dienstherren gibt, ist es meist zu kostenintensiv. Vor ein paar Jahren, war es allerdings die einzige Absicherungsmöglichkeit für, bei Verbeamtung, bereits (chronisch) kranker Personen. Heute haben sich allerdings einige Gesellschaften einen freiwilligen Kontrahierungszwang für erstmals Verbeamtete (keine Azubis/Referendare) auferlegt, wodurch jeder (unabhängig vom Gesundheitszustand) innerhalb bestimmter Fristen versicherbar ist.

Die angebotenen Tarife halten sich weitestgehend an die Leistungen der Beihilfe. Darüber hinaus, kann der Versicherungsumfang an die jeweiligen Wünsche individuell angepasst werden.

 

Freie Heilfürsorge

Beamte die während ihres aktiven Dienstes Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, haben im Regelfalle danach automatisch Anspruch auf Beihilfe, sie benötigen also später auch eine private Krankheitskostenvollversicherung . Da dieser Zeitpunkt häufig mit der Pensionierung kommt (höheres Alter, schlechterer Gesundheitszustand) bieten die privaten Krankenversicherer die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung an. Hierbeit sichert sich der Kunde entweder nur den Gesundheitszustand (kleine Anwartschaft) oder den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter (große Anwartschaft) ab. Beim Erlangen des Beihilfeanspruches wird dann der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert (vor allem wichtig, bei Ausscheiden z.B. nach Dienstunfall o.ä.). Für die Anwartschaftsversicherung wird ein deutlich geringer Beitrag als der Normalbeitrag fällig.