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Auslandsreisekrankenversicherung
In der Auslandsreisekrankenversicherung werden die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckten Kosten nach einem akuten Krankheitsfall im Ausland übernommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen und Untersuchungen. Desweiteren ist der medizinisch notwendige Rücktransport sowie die Überführung im Todesfall bzw. Bestattung im Ausland mitversichert.
Es wird in Tarifen mit unterschiedlichen Reisedauern unterschieden, wobei eine Absicherung bis zu 3 Jahren möglich ist.
Wenn jemand berufsbedingt ins Ausland geht, kann der Versicherungsschutz nicht über einen Auslandsreisekrankenversicherungstarif gestaltet werden. Dafür gibt es wieder andere Absicherungsmöglichkeiten. |