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Privatpatient im Krankenhaus

Dabei handelt es sich meist um eine Kombination aus Chefarztbehandlung und Ein- bzw. Zweibettzimmerabsicherung. Es besteht damit Versicherungsschutz in Krankenhäusern mit einer gesetzlichen Kassenzulassung. Die Kosten, die über die Bezahlung der GKV hinaus entstehen, werden dann durch diese Zusatzversicherung im vereinbarten Rahmen übernommen. Dadurch können sich erhebliche Verkürzungen in Wartezeiten auf eine OP ergeben, da das Krankenhaus deutlich mehr an einem Patienten verdient und somit wirtschaftlicher arbeiten kann. Des weiteren kann man sich den Arzt seines Vertrauens suchen.