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Heilpraktikerleistungen
Immer mehr Personen vertrauen neben der Schulmedizin auch alternativen Heilverfahren. Mit einem Tarif mit Absicherung von Heilpraktikerleistungen und/oder Naturheilverfahren sind auch diese Behandlungen und Medikamente mit versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung leiste nur in Ausnahmefälle für Akkupunktur u.ä.. Für die private Zusatzversicherung ist es meist wichtig, dass die Heilbehandlung wissenschaftlich allgemein anerkannt ist und nach einer Gebührenordnung abgerechnet werden kann. Im Einzelfall, sollten sie sich vor Therapiebeginn mit der Leistungsabteilung des Versicherers oder ihrem Makler in Verbindung setzen, um eine Zusage der Kostenübernahme zu haben. |