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Brillen und Kontaktlinsen
Da die gesetzliche Krankenversicherung für Erwachsene nur noch im Ausnahemefall Leistungen für eine Brille oder Kontaktlinsen übernehmen und auch bei Kindern nur in bestimmten Rahmen gezahlt wird, besteht hier eine Möglichkeit einer Absicherung durch eine private Zusatzversicherung.
Die Höhe und der zeitliche Abstand der Leistungen ist durch den jeweiligen Tarif geregelt. Häufig sind Tarife mit einer mittleren bis geringen Brillenleistung mit Zahnzusatzleistungen kombiniert abschließbar.
Für Brillen-/Kontaktlinsenträger gilt es zu beachten, dass einige Versicherungen deswegen einen Beitragszuschlag erheben. |