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Zahnersatz

Eine private Zusatzabsicherung war schon immer möglich, sie wird durch die Reformen aber immer empfehlenswerter um sich eine bestmögliche Versorgung zu sichern und die Zuzahlungen deutlich zu verringern. Mit den konkreten Fakten und Kostenbeispielen in dieser Information können Sie sich selbst ein klares Bild machen - und besser einschätzen, was für Sie sinnvoll ist. Wir wollen, dass Sie gut versorgt sind - und sich das auch leisten können.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Gesetzlich geregelte Erstattung - Private Zusatzversicherung

Anfang 2005 sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Zahnersatz so genannte befundbezogene Festzuschüsse eingeführt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung von Zahnersatz hat sich dadurch erheblich verändert.

Die Leistung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen. Diese Formulierung ist die Grundlage für jegliche Leistungserstattung der gesetzlichen Krankenversicherung und spiegelt die nach dem Minimalprinzip ausgerichtete Erstattungspraxis wieder.

Gesetzliche Regelung bei Zahnersatz:

Vor der Reform wurden die Kosten in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes erstattet. Seit dem 01.01.2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz nur noch befundbezogene Festzuschüsse. Dadurch zahlen Sie jetzt in vielen Fällen weit mehr als 50% der Behandlungskosten selbst. Bei Zahnersatz gibt es beispielsweise für verblendete Kronen, Inlays oder Implantate nur sehr geringe Zuschüsse.

Gesetzliche Regelung bei Kieferorthopädie:

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung tragen die Kassen nur noch in schwierigen Fällen. Laut 29 Abs. 1 SGB V nur dann, wenn die Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt.

Professionelle Zahnreinigung (PZR):

Diese sinnvolle und empfehlenswerte Behandlung zur Verbesserung und Erhalt des Gesundheitszustandes Ihrer Zähne war schon immer eine privat zu zahlende Leistung. Inzwischen gibt es aber auch für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit die Kosten hierfür durch eine private Zusatzversicherung abzusichern (Tarifbeispiel 1).