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Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Jeder Selbstständige und Freiberufler sollte sich Gedanken über die Absicherung der Einkünfte im Falle einer Krankheit machen. Eine Versicherung ist ab dem 3. Krankheitstag möglich. Je früher die Krankentagegeldzahlung beginnen soll, desto höher ist der dafür zu entrichtende Beitrag.

Da meistens im Krankheitsfall nicht sofort ein totaler Wegfall der Einkünfte eintritt, ist es oft sinnvoll, die Krankentagegeldzahlungen gestaffelt zu beantragen und dadurch den Beitrag an die tatsächlichen Bedingungen anzupassen