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Dienstunfähigkeitsversicherung
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Klausel im Rahmen der Berufsunfähigkeitsabsicherung die von einigen Versicherungsgesellschaften für Personen im Beamtenverhältnis angeboten wird.
Dabei wird die versicherte Leistung in den Fällen erbracht, in denen ein Beamter durch eine medizinisch festgestellte Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wird und Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes erhält.
Bei der Kategorie Dienstunfähigkeit wird bei einigen Anbietern noch zwischen der allgemeinen und speziellen Dienstunfähigkeit unterschieden. Letztere greift für Beamte bei denen an die Ausübung ihrer Tätigkeit spezielle Gesundheitsanforderungen gestellt werden, wie z.B. Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Polizei, Justiz- oder Zollvollzugsbeamte.
siehe auch generelle Anmerkungen zur Berufsunfähigkeit.
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