Erwerbsunfähigkeit (EU) Erwerbsunfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder ein Arbeitseinkommen zu erzielen, das über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bei der Entscheidung, ob BU oder EU vorliegt, wird je nach Situation am allgemeinen Arbeitsmarkt auch die Tatsache mitbeurteilt, ob der Versicherte noch vermittelbar ist. Bei selbstständiger Tätigkeit liegt grundsätzlich nur Berufsunfähigkeit vor. |