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Direktversicherung

Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist somit der Arbeitgeber - Begünstigter aber ist der Arbeitnehmer. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzusfähige Betriebsausgaben. Oft werden die Beiträge auch vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeldumwandlungen in die Direktversicherung.

Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Anlageregulierung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Dabei steht die Sicherheit einer kontinuierlichen Rendite im Vordergrund. Dementsprechend dürfen die Beiträge bei der klassischen Direktversicherung nur bis zu 35 Prozent der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienquoten erreicht. Allerdings ist auch hier der Kapitalerhalt durch vorsichtige Kapitalanlage gesichert. Bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber in aller Regel nicht zur Zahlung von Beiträgen an die Pensions-Sicherungs-Verein verpflichtet.

Die Direktversicherung eignet sich vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen, da der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering ist und er kein finanzielles Risiko trägt. Auch für den Arbeitnehmer ist dieser klassische Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sehr attraktiv. Die Leistungen der Direktversicherung setzen sich zusammen aus einem garantierten Teil, der unabhängigen Teil - der so genannten Überschussbeteiligung.

Zurzeit errechnen sich bei der klassischen Direktversicherung die garantierten Leistungen mit einem Zinssatz von 2,25 Prozent. Zudem geben die meisten Versicherer über 95 Prozent ihrer darüber hinaus erwirtschafteten Überschüsse an die Versicherten weiter. Bereits zugewiesene Überschüsse bleiben dem Versicherten dabei erhalten, so dass sich negative Entwicklungen am Kapitalmarkt nur auf die zukünftige Überschussbeteiligung auswirken.