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Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet - entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung, finanziert also vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es ein Sicherheitsnetz. Die Arbeitnehmer sind bei Insolvenz des Arbeitgebers über den PSV a.G. abzuführen.

Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist auch in der Anlage ihres Vermögens frei. Die Kasse darf ihr Vermögen beispielsweise beim jeweiligen Trägerunternehmen anlegen. Im Klartext: Die Unterstützungskasse kann einen Teil des anzusparenden Vermögens im Unternehmen belassen - sozusagen als Darlehen.

Da die Unterstützungskassezusage für das Unternehmen im Leistungsfall mit erheblichen Risiken verbunden ist, sollte der Arbeitgeber für eine vollständige Vorfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen sorgen, und zwar durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.

Für den Arbeitgeber ist dieses Modell der betrieblichen Altersversorgung auch deshalb attraktiv, weil die Beiträge an die Rückdeckungsversicherung steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Um den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering zu halten, bietet es sich für kleinere Unternehmen an, ihre Versorgung über so genannte Gruppenunterstützungskassen abwickeln zu lassen. Diese übernehmen gegen Gebühr einen Großteil des Verwaltungsaufwands.