Pensionsfonds
Der Pensionsfonds als im Jahr 2002 neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvesorgung orientiert sich an angelsächsischen Vorbildern. Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.
Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt.
Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Auch aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer wie bei der Direkt und Unterstützungskassenzusage über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Der Beitrag des Arbeitgebers zum PSV a.G. beträgt dabei lediglich einen Fünftel des normalen Beitrags. |