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Konstante Risikolebensversicherung

Vorsorge für die Hinterbliebenen: Das ist der Zweck einer Risikolebensversicherung. Wenn der Versicherte verstirbt, erhalten die Hinterbliebenen einen Kapitalbetrag, dessen Höhe bei Vertragsabschluss fest vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig. Lediglich bei einigen Vertragsformen zahlt die Versicherung Überschussanteile aus. Üblicher ist es jedoch, die Überschüsse zur Beitragsverrechnung zu verwenden und damit die regelmäßigen Zahlungen des Versicherten zu senken.

Beitragsverrechnung: Die Versicherer vermindern die regelmäßigen Beiträge um die kalkulierten jährlichen Überschussanteile. Das bedeutet: Die Zahlungen des Kunden sind niedriger als der eigentliche Tarifbeitrag. Erwirtschaftet das Versicherungsunternehmen weniger Überschüsse als kalkuliert, kann der reduzierte Beitrag angehoben werden - maximal bis auf die Höhe des Tarifbetrages.