Die Fondsgebundene Lebensversicherung
Kapitallebensversicherungen gibt es - ebenso wie Rentenversicherungen - auch als fondsgebundene Produkte. Dann nimmt der Versicherte an den Kursgewinnen, aber auch an den Kursverlusten der Börse teil. Denn die Versicherer legen den Beitragsanteil, den sie für die Auszahlung der vereinbarten Summe sparen, in einem oder mehreren Investmentfonds an. Diese Anlage verwalten die Versicherer als so genanntes spezielles Sondervermögen.
Den Gegenwert der Fondsanteile schreibt der Versicherer bei Ablauf des Vertrags gut. Erst zu diesem Zeitpunkt zeigt sich, wie hoch dieses Kapital ist.
Stirbt die versicherte Person vor dem Ende der Vertragslaufzeit, so erhalten die Angehörigen die vereinbarte Todesfallleistung. Ist der Wert der Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt höher als die garantierte Versicherungsleistung, so steht den Angehörigen der höhere Betrag zu.
Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Chancen auf Rendite, birgt aber auch Verlustrisiken. Welches Kapital nach dem Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht, ist schwer einzuschätzen. Deshalb empfiehlt sich dieses Produkt in erster Linie als Ergänzung einer bereits vorhandenen Altersvorsorge. Auch hier gilt: Im Erlebensfall sind die Erträge zur Hälfte steuerfrei, wenn die Auszahlung nach zwölf Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. Im Todesfall sind die Leistungen steuerfrei. Ansonsten sind die Erträge voll steuerpflichtig. Als Ertrag definiert der Gesetzgeber den Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleitung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. |