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Teilkaskoversicherung

Begriff aus der Kraftfahrtversicherung. Die Fahrzeugteilversicherung deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und Kurzschluss-Schäden an der Verkabelung. Die Versicherung kann mit Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Der Beitrag richtet sich bei Pkw nach der Typklasse, die aufgrund des Schadenbedarfs für diesen Fahrzeugtyp ermittelt wird.