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Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) umfasst die Gefahren der Teilkaskoversicherung <> (Fahrzeugteilversicherung: Entwendung/Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss, Zusammenstoß mit Tieren jeder Art, Kurzschluss), deckt aber zusätzlich das Risiko der Schäden durch Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen mit ab. Es gibt genau wie in der Teilkaskoversicherung Typklassen. Schadensfreiheitsrabatte werden angerechnet. Darüber hinaus erstreckt sich der Deckungsumfang auf folgende Schäden:

- Unfall, das heißt durch ein unmittelbar von außen her, plötzlich, mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden
- mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen

Ein bedingungsgemäß versicherter Schaden wird bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag, also mit dem Zeitwert, ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer am Schadenstag aufbringen muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Für geleaste Fahrzeug empfiehlt sich zusätzlich der Einschluss einer so genannte GAP(=Lücke)-Deckung, die die Differenz des geleasten Wertes zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die Vollkaskoversicherung wird mit verschiedenen Selbstbehalten angeboten.
Es findet eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen statt.