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Tierhalter-Haftpflicht

Wenn Sie Haustiere halten, ohne Ihren Lebensunterhalt mit ihnen zu verdienen, haften Sie für Schäden, die die Vierbeiner anrichten, allein deswegen, weil Sie die Tiere besitzen, auch wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann.

Über die Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch als Halter der meisten zahmen Haustiere versichert. Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon aber die Haftpflicht aus der Haltung von Hunden und Pferden. Diese muss über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Pferde- bzw. Hundehaftpflicht-Versicherung) gedeckt werden.

Hinweis zur Hundehalterhaftpflicht:
Aufgrund der Ereignisse in jüngerer Vergangenheit haben sich die meisten Versicherer dazu entschieden, so genannte Kampfhunde und Kreuzungen (vorläufig) nicht mehr zu versichern. Nur wenige Gesellschaften trauen sich, meist gegen erhebliche Beitragszuschläge, wieder an diese Risiken heran.

Hinweis zur Pferdehalterhaftpflicht:
Der unentgeldliche Verleih des Tieres an andere Nutzer ist mitversichert. Einen gewerbsmäßigen Pferdeverleih müssen Sie über eine Betriebshaftpflichtversicherung abdecken.