Dienst- u. Amtshaftpflichtversicherung Die Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes Versicherungsschutz, wenn Sie in dienstlicher Ausübung Schäden verursachen. Sind Sie auch verantwortlich für Bereiche des öffentlichen Lebens? Die schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht von Lehrern auf dem Klassenausflug ist dafür ein klassisches Beispiel. In der Praxis ist aber nicht nur aufsichtführendes Personal diesem Risiko ausgesetzt. Auch in der Verwaltung kann grobe Fahrlässigkeit zum Versicherungsfall führen. Der entstandene Schaden kann direkt vom Geschädigten haftpflichtig gemacht werden oder vom zuständigen Dienstherr eingefordert werden. Im schlimmsten Fall können Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen... Es geht im Allgemeinen darum, sich vor Schadensersatzansprüchen, bedingt durch Ihre Tätigkeit, zu schützen.
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