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Verkehrs-Rechtsschutz

Ausschlaggebend ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind:

a) Auf den Versicherungsnehmer

-> Verkehrs-Rechtsschutz

b) Auf den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen

-> Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie

c) Weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienangehörigen zugelassen

-> Fahrzeug-Rechtsschutz (das Kennzeichen nuss angegeben werden).

 

In welcher Eigenschaft besteht Versicherungsschutz?

- als Eigentümer, Halter oder Insasse

- als Mieter von Mietfahrzeugen

- als Fahrer fremder Fahrzeuge

- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger

 

Wer ist versichert?

Zum versicherten Personenkreis zählen:

- Versicherungsnehmer

- Ehe- und Lebenspartner

- minderjährige Kinder

- volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition)

- Eltern (gemäß Familiendefinition)

- berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

 

Zu den versicherten Leistungsarten zählen:

- Schadenersatz-Rechtsschutz

- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

- Sozialgerichts-Rechtsschutz

- Verwaltungs-Rechtsschutz

- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

- Straf-Rechtsschutz

- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz