Verkehrs-Rechtsschutz
Ausschlaggebend ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind:
a) Auf den Versicherungsnehmer
-> Verkehrs-Rechtsschutz
b) Auf den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen
-> Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
c) Weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienangehörigen zugelassen
-> Fahrzeug-Rechtsschutz (das Kennzeichen nuss angegeben werden).
In welcher Eigenschaft besteht Versicherungsschutz?
- als Eigentümer, Halter oder Insasse
- als Mieter von Mietfahrzeugen
- als Fahrer fremder Fahrzeuge
- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
Wer ist versichert?
Zum versicherten Personenkreis zählen:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition)
- Eltern (gemäß Familiendefinition)
- berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge
Zu den versicherten Leistungsarten zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |