Betriebs-Haftpflichtversicherungen
Jeder Unternehmer haftet für Schäden, die durch betriebliche Tätigkeit Dritten zugefügt werden. So bestimmt es das Gesetz. Darüber hinaus haften Sie als Unternehmer auch für Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte schuldhaft verursacht werden.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst: - Prüfung der Haftpflichtfrage - Ersatz der Entschädigung - Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
Der Versicherungsschutz umfasst: - Schadensersatzansprüche Dritter wegen Personenschäden (Tod, Verletzung oder Gesundheits- Schädigung von Menschen) - Schadensersatzansprüche Dritter wegen sonstiger Schäden (Sach- und Vermögensschäden) Besonderheiten und Deckungserweiterungen: (abhängig vom jeweiligen Risiko des Betriebs)
Bearbeitungsschäden, Umwelt-Basis und Umwelt- Regressrisiko, Pauschalversicherung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Mitversicherung von Mietsachschäden u.v.m. |