Vermögenswirksame Leistungen - Bausparen
Der Staat zahlt beim Bausparvertrag ab 2004 als Zuschuss 9 Prozent (bisher 10) von höchstens 470,- Euro der Sparsumme, also maximal 42,30 Euro. Wer also pro Jahr 470 Euro (entspricht ca. 40 EUR im Monat) spart, bekommt zusätzlich 42,30 Euro vom Fiskus geschenkt.
Tipp: Wer alle staatlichen Zuschüsse (42,30 EUR plus 72,- bzw. 88,- EUR) ausnutzen will, kann in beide Anlageformen (Bausparer und Fondsparen) den Maximalbetrag investieren. Dann legt der Finanzminister insgesamt 114,30 beziehungsweise in Ostdeutschland 130,30 Euro obendrauf.
Nachteil: Der Chef sponsert nur einen Sparvertrag, den zweiten muss der Arbeitnehmer aus eigener Tasche bezahlen � sechs Jahre lang, danach ruht das Geld ein weiteres Jahr. Überhaupt keinen Zuschuss gibt es für Vielverdiener. Der Staat zahlt nur, wenn das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers 17.900 Euro nicht übersteigt. Bei Ehepaaren liegt die Obergrenze bei 35.800 Euro. Wer mehr verdient, bekommt keine Zuschüsse, kann aber zumindest die VL-Förderung seines Arbeitgebers in Anspruch nehmen.
Arbeitslose müssen den VL-Vertrag ruhen lassen. Denn die Beiträge kann nur der Arbeitgeber aufs Konto einzahlen. Später können fehlende Beiträge allerdings nachgezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu bekommen. |