Vermögenswirksame Leistungen- Wertpapiersparen
Sie erhalten einen staatlichen Zuschuss, wenn die VL in einen Fonds fließen. Dann spendiert der Staat ab 2004 18 Prozent (bisher 20) von 400,- Euro, maximal also 72,- Euro. In Ostdeutschland gibt es sogar 22 Prozent (letztmals in 2004)und höchstens 88,- Euro. Um als Fondssparer die volle Förderung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer also mindestens 400 EUR pro Jahr sparen. Aber Vorsicht: Wer seine VL in Fonds steckt, muss noch die Ausgabeaufschläge dazurechnen.
Tipp: Wer alle staatlichen Zuschüsse (42,30 EUR plus 72,- bzw. 88,- EUR) ausnutzen will, kann in beide Anlageformen (Bausparen und Fondsparen) den Maximalbetrag investieren. Dann legt der Finanzminister insgesamt 114,30 beziehungsweise in Ostdeutschland 130,30 Euro obendrauf.
Nachteil: Der Chef sponsert nur einen Sparvertrag, den zweiten muss der Arbeitnehmer aus eigener Tasche bezahlen � sechs Jahre lang, danach ruht das Geld ein weiteres Jahr. Überhaupt keinen Zuschuss gibt es für Vielverdiener. Der Staat zahlt nur, wenn das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers 17.900 Euro nicht übersteigt. Bei Ehepaaren liegt die Obergrenze bei 35.800 Euro. Wer mehr verdient, bekommt keine Zuschüsse, kann aber zumindest die VL-Förderung seines Arbeitgebers in Anspruch nehmen.
Arbeitslose müssen den VL-Vertrag ruhen lassen. Denn die Beiträge kann nur der Arbeitgeber aufs Konto einzahlen. Später können fehlende Beiträge allerdings nachgezahlt werden, um die volle staatliche Förderung zu bekommen. . |