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Privatpatient im ambulanten und zahnärztlichen Bereich
In Verbindung mit der Wahl des Kostenprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann mit dem Abschluss eines solchen Zusatztarifes das Niveau eines Privatpatienten im ambulanten Bereich erreicht werden.
Der Arzt kann unabhängig von Budgets u.ä. behandeln und Medikamente verordnen. Die Wartezeit auf einen Termin reduziert sich im Regelfall auch deutlich.
Diese Kombination ist für gesundheitsbewusste gesetzlich Krankenversicherte gedacht, die aus verschiedenen Gründen (z.B. viele Personen in der Familienversicherung) nicht in die private Krankheitskostenvollversicherung wechseln wollen, oder können, aber dennoch gewisse Vorteile eines Privatpatienten nutzen möchten. |