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Scherben bringen nicht immer Glück.

Ob Bilderrahmen, Vitrinenverglasung oder Fensterscheiben: wir lassen Sie nicht auf einem Scherbenhaufen sitzen. Denn im Rahmen der Glasversicherung sind Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung abgedeckt.

Zur Gebäudeverglasung gehören z. B. Glasscheiben von

  • Fenstern und Türen
  • Duschkabinen
  • Wintergärten

Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Glasscheiben von

  • Schränken und Vitrinen
  • Bildern
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegeln

Auch das Cerankochfeld ist mitversichert.