Scherben bringen nicht immer Glück. Ob Bilderrahmen, Vitrinenverglasung oder Fensterscheiben: wir lassen Sie nicht auf einem Scherbenhaufen sitzen. Denn im Rahmen der Glasversicherung sind Schäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung abgedeckt. Zur Gebäudeverglasung gehören z. B. Glasscheiben von - Fenstern und Türen
- Duschkabinen
- Wintergärten
Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Glasscheiben von - Schränken und Vitrinen
- Bildern
- Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
Auch das Cerankochfeld ist mitversichert. |