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Ihre Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

  

 

Verdienstausfall- Krankentage

 

Im Normalfall ab 7. Woche Wegfall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber;

Übernahme der Zahlung durch gesetzliche Krankenversicherung.

Dies bedeutet in der Regel eine Kürzung des Nettoeinkommens um ca. 24%

 

 

Zahnersatz, Implantate, Inlays

 

Durch ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden für Zahnersatz nur Festbeträge erstattet:        

max. 65% Erstattung bei Vorlage des Bonusheftes

Die Erstattung der GKV sieht nur Leistungen in einfachster Ausführung vor

Im Regelfall keine Leistungen für Kieferorthopädie ab dem 18. Lebensjahr

 

 

Brillen, Kontaktlinsen           

 

Keine Leistungen durch GKV

 

 

Heilpraktiker  

 

Keine Leistungen durch GKV für Heilpraktiker und homöopatische Medikamente

 

 

Privatpatient im Krankenhaus  

 

Keine Leistungen durch GKV

 

Freie Krankenhauswahl

Aufstockung der gesetzlichen Leistungen für Ein-/Zweibettzimmer und freie Arztwahl, auch Chefarzt

 

 

Krankenhaustagegeld

 

Keine Leistungen durch GKV

Abdeckung der Zuzahlung bei stationären Aufenthalt

Deckung der Kosten für Telefon und Fernseher, sowie erhöhten Fahrtkosten der Angehörigen

 

 

Pflegezusatzversicherung  

    

Durch die Zahlung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden selten die tatsächlichen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abgedeckt. Der Staat greift zur Kostendeckung auf das Privatvermögen des Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörigen zurück. Durch diese Absicherung kann dieses Risiko reduziert werden

 

 

Auslandsreisekrankenversicherung  

 

In der GKV besteht nur eine Absicherung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Auch da werden nur die Behandlungskosten in üblicher Höhe abgesichert (z.B.bei Zahnschmerzen nur eine schmerzstillende Behandlung).

Keinerlei Schutz für Krankenrücktransport, Erkrankungen in Ländern ohne Abkommen und bei Überführung  im Todesfall

 

 

Prinzipiell gilt

 

Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist!