Ihre Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV):
Verdienstausfall- Krankentage
Im Normalfall ab 7. Woche Wegfall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber;
Übernahme der Zahlung durch gesetzliche Krankenversicherung.
Dies bedeutet in der Regel eine Kürzung des Nettoeinkommens um ca. 24%
Zahnersatz, Implantate, Inlays
Durch ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden für Zahnersatz nur Festbeträge erstattet:
max. 65% Erstattung bei Vorlage des Bonusheftes
Die Erstattung der GKV sieht nur Leistungen in einfachster Ausführung vor
Im Regelfall keine Leistungen für Kieferorthopädie ab dem 18. Lebensjahr
Brillen, Kontaktlinsen
Keine Leistungen durch GKV
Heilpraktiker
Keine Leistungen durch GKV für Heilpraktiker und homöopatische Medikamente
Privatpatient im Krankenhaus
Keine Leistungen durch GKV
Freie Krankenhauswahl
Aufstockung der gesetzlichen Leistungen für Ein-/Zweibettzimmer und freie Arztwahl, auch Chefarzt
Krankenhaustagegeld
Keine Leistungen durch GKV
Abdeckung der Zuzahlung bei stationären Aufenthalt
Deckung der Kosten für Telefon und Fernseher, sowie erhöhten Fahrtkosten der Angehörigen
Pflegezusatzversicherung
Durch die Zahlung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung werden selten die tatsächlichen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abgedeckt. Der Staat greift zur Kostendeckung auf das Privatvermögen des Pflegebedürftigen bzw. dessen Angehörigen zurück. Durch diese Absicherung kann dieses Risiko reduziert werden
Auslandsreisekrankenversicherung
In der GKV besteht nur eine Absicherung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Auch da werden nur die Behandlungskosten in üblicher Höhe abgesichert (z.B.bei Zahnschmerzen nur eine schmerzstillende Behandlung).
Keinerlei Schutz für Krankenrücktransport, Erkrankungen in Ländern ohne Abkommen und bei Überführung im Todesfall
Prinzipiell gilt
Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist! |